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AMAZING DATA · Security by Design

Sicherheit beginnt vor der ersten Freigabe.

Schutzbedarf, Zugriffe und mögliche Fehler gehören bereits in die Konzeption eines Datenprodukts. Security by Design beschreibt unseren Entwicklungsansatz für diesen gesamten Lebenszyklus.

01

Risiken am Fachprozess erkennen

Welche Folgen hätte eine falsche Zuordnung, ein unberechtigter Export oder ein nicht verfügbares System? Solche Fragen sollen Architektur und Freigaben bestimmen. Bei TAX stehen beispielsweise Mandantendaten und Zuständigkeiten im Mittelpunkt; bei FLEET zusätzlich Fahrzeug-, Fahrer- und Vertragsinformationen. Der Schutzbedarf muss für den jeweiligen Einsatz beschrieben werden.

02

Zugriffe bewusst begrenzen

Angestrebt werden klar abgegrenzte Rollen, nachvollziehbare Berechtigungen und getrennte Verantwortlichkeiten. Besonders sensible Aktionen wie Exporte, Änderungen an Rechten oder fachliche Freigaben sollen gezielt betrachtet werden. Verschlüsselung und Schlüsselverwaltung sind Bestandteil des zu konkretisierenden Sicherheitskonzepts; welche Verfahren eingesetzt werden, ist produkt- und betriebsabhängig.

03

Änderungen und Störungen beherrschbar machen

Zur geplanten Absicherung gehören die Prüfung von Abhängigkeiten, Tests vor Änderungen und ein geregelter Umgang mit Schwachstellen. Protokollierung soll relevante Vorgänge nachvollziehbar machen, ohne unnötig sensible Inhalte zu sammeln. Für den Betrieb sind Alarmierung, Zuständigkeiten, Sicherung und Wiederherstellung passend zum Schutzbedarf festzulegen.

04

Nachweise statt pauschaler Versprechen

Vor dem Einsatz sollen konkrete Maßnahmen, Teststände und verbleibende Risiken besprochen werden. Bei personenbezogenen Daten verlangt Art. 32 DSGVO ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau. Ein allgemeines Sicherheitsprinzip ersetzt weder die Prüfung der tatsächlichen Konfiguration noch eine Vereinbarung zu Verfügbarkeit oder Wiederherstellungszeiten.

Für Ihr Vorhaben klären wir

  • Schutzbedarf und relevante Bedrohungen
  • Rollen, Berechtigungen und sensible Aktionen
  • Umgang mit Updates und Schwachstellen
  • Betrieb, Wiederherstellung und prüfbare Nachweise
Anforderungen besprechen →

Rechtliche Grundlagen & Quellen

Quellenabgleich: 8. September 2026. Die Einordnung ersetzt keine rechtliche Prüfung des konkreten Produkteinsatzes.

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